Rückerstattung
In Österreich bekommen Patienten auch für die Behandlung von Wahlärzten Leistungen ihrer Sozialversicherung rückerstattet. Daher erhalten Sie nach dem Einreichen meiner Arztrechnung bei Ihrer Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet. Das Einreichen der Wahlarztrechnung ist bei der Wiener und Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse nun auch online möglich. Notwendig für das online-Service der Gebietskrankenkassen ist jedoch die vorhergehende (kostenlose) Beantragung einer sog. Bürgerkarte oder Handy-Signatur bei ihrem Bezirksamt.
Der Besuch in meiner Ordination schließt ein ausführliches Gespräch über mögliche Beschwerden, eine körperliche Untersuchung, Harnkontrolle sowie eine Ultraschallkontrolle mit ein. Auch eine Blutuntersuchung ist bei Bedarf in den meisten Fällen direkt in der Ordination möglich. Nach dem Eintreffen ausstehender Befunde (Zellbestimmung aus dem Harn, Harnkultur, Blutbefunde) erhalten Sie von mir wahlweise telefonische Auskunft und die Befunde per Email zugesandt oder wir treffen einander noch einmal zur Befundbesprechung in meiner Ordination.